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Pistolen Revolver
Ganz unverhofft an einem Hügel begegneten sich Fuchs und Igel.
,,Halt“ rief der Fuchs ,,du Bösewicht!
kennst du des Königs Order nicht?
Ist doch der Friede längst verkündet, weißt du denn nicht, daß jeder
sündigt,
der immer noch gerüstet geht?
Im Namen seiner Majestät, geh her und übergib dein Fell.“
Der Igel sprach: ,,Nur nicht so schnell.
Laß dir erst deine Zähne brechen, dann wollen wir uns weiter sprechen!“
Also gleich zieht er sich rund, schließt seinen dichten Stachelbund
trotzt so getrost der ganzen Welt,
bewaffnet, doch als Friedensheld! Wilhelm Busch.
Sehr geehrter Herr Möller,
Im Nachgang zu unserem Gespräch möchte ich Ihnen die Verlinkungen zu den
aktuellen Verwaltungsvorschriften zum WaffG übersenden.
331-11(B),
331-11 .
Gerne können Sie mich über das Verfahren über die
BKA-Feststellungsbescheide auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen, Hans Wolfram Kessler, (Rechtsanwalt)
Waffenverordnung 2011 vom Deutschen Bundesrat am 4. November 2011 beschlossen, tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft.
Ziel ist
ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes durch die Länder. Die
Verwaltungsvorschrift gibt nun den Behörden eine Richtschnur vor.
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) begrüßte in einer Pressemitteilung vom
13.12.2011 folgende Konkretisierungen des Waffengesetzes:
Transport im Auto: Die Waffe muss nicht zwingend in einem verschlossenen
Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit
sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen
Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in
Anschlag gebracht werden können.
Die vorübergehende „kurzzeitige“ Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem verschlossenen Kfz z. B. bei Besorgungen, beim Streckelegen oder beim Schüsseltreiben ist dann zulässig, wenn keine Rückschlüsse auf die Art des Inhalts möglich sind.
Führen im Zusammenhang mit der Jagd: auf dem Weg ins Revier sind kleine Abstecher – etwa zur Post – erlaubt.
vorübergehende Aufbewahrung auf Reisen: Waffe und Munition müssen nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Bei Reisen kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden.
Jäger benötigen im Rahmen der Jagdausübung keinen Kleinen Waffenschein zum
Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen.
Neben diesen sinnvollen Regelungen enthalte das Waffengesetz allerdings auch
strittige Bestimmungen, schreibt der DJV. Vor allem hinsichtlich der
Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und Kontrolle durch die Behörden. Der DJV
sieht dadurch die verfassungswidrige Praxis mancher Waffenbehörden zementiert
und kündigte an, dagegen vorzugehen und die Aufbewahrungskontrollen sowie die
dafür erhobenen Gebühren weiter gerichtlich prüfen zu lassen. Schließlich lege
die Waffenverwaltungsvorschrift fest, dass die Kontrollen im öffentlichen
Interesse liegen und daher gebührenfrei bleiben müssen. Gleichzeitig fordert der
DJV Jäger und andere legale Waffenbesitzer auf, ihre Waffen gesetzeskonform
aufzubewahren.
Gönne Dir Munition der Lutz Möller GmbH vom Erfinder selbst.
Du wirst keine bessere finden.