
Rückstoßbremse mit Feuerdämpfer „Feuerschlucker“ FS7 nach §2(5) i. v. m. § 48 (3) WaffG dahingehend einzustufen, ob die bei Verwendung mit hochwildtauglichen Jagdbüchsen und Munition nach B JagdG §19 (1) Nr. lit. B (ab 6,5 mm Kaliber und 2.000 Joule kinetischer Geschoßenergie in 100 Entfernung) den Mündungsknall unwesentlich oder aber wesentlich dämpft.
Antrag | Anlage 1 Gebrauchsmusteranmeldung | ohne Anlage 2 (FS7 Zeichnungen) | Anlage 3 BT Drucks. VI 2678 (Abwägungsgebot für Wesentlichkeit) | Anlage 4 Urteil 11 UE 2912 00 | Anlage 5 EG Richtline 10/2003 | Anlage 6 Lärm Arbeitsschutz | Anlage HiDaga98 | Anlage Schalldruck | Anlage Schalldruck xlsx | BKA-Eingangsbestätigung SO11-6164.01-Z-236 vom 4. April 2011
6. April 2011, Lutz Möller

In Schweden mit Svantes Tikka mit einem alten Feuerschlucker für „Die beste Patrone“
Süße kleine Merkel KR1 mit FS7 für den FS7-BKA-Feldversuch für den BKA FS7 Antrag
Guten Morgen Herr Möller!
Nach unserem Telefonat letzte Woche, habe ich mich wie versprochen mit dem
Anwendungstechniker bezüglich der Polymerbeschichtung ihres Feuerschluckers
mehrfach unterhalten. Leider zählt er mehr zur zunehmenden Gutmenschenfraktion
und ist daher auch nach längerem Zureden nicht bereit sein Wissen für Waffen
oder Waffenteile anzuwenden! Aber Wild essen will er!
Naja, tut mir leid! Dieser Herr hätte ihre Aufgabe mit Sicherheit lösen können!
Zum Feuerschluckertest bei meiner Unique Alpine: Ein 18x1 oder 19x1 Gewinde
würde mir Alpine Unique machen. Ursprünglich ist da nämlich gar keins dran. Die
Rückstoßbremse ist anders montiert. Eine Frage beschäftigt mich allerdings noch:
Ist der Feuerschlucker denn nun in Hessen legal oder nicht? Da ich mit dem
Feuerschlucker wegen Dienstreise eh erst im Sommer beginnen könnte, liegt ja
vielleicht bis dahin eine offizielle Genehmigung vor. Das würde mich sehr
freuen, denn ich sehe sehr viel Potenzial für die Kombination meiner .338 LM und
den Feuerschlucker!
Grüße, R., Mittwoch, 13. April 2011 06:58
Tag Herr R.,
solange die Einstufung durch das BKA nicht für jederman einsehbar im eletronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird, kann niemand eine endgültige Antwort geben. Ich meine ja, aber das maßgebliche Wort führt das für BKA. Ich kann ihnen da leider keine bessere Auskunft erteilen.
Waidmannsheil, Lutz Möller
Der zuständige Mann im BKA hat den Antrag , auch digital erhalten. Die zuständige Behörde hat schon gemeldet. Nun wird ein Antragsnummer vergeben. Bis dahin geschieht erst mal nichts. Mittwoch, den 13. April 2011
Hallo Herr Möller!
Wir hatten vor einigen Wochen bzw. Monaten schon mal Emailverkehr. Dabei ging es um die Frage, ob der Besitz und die Verwendung eines ihrer Feuerschlucker gegen das Waffengesetz verstößt, da es sich um einen Schalldämpfer handelt.
LM: Volkommen falsch. Schalldämpfer verstoßen nicht gegen das Waffengesetz, sondern werden darin bestimmt und der Umgang damit geregelt. Sie benötigen dafür eine Erwerbsgenehmigung aufgrund eines Bedürfnisses.
Gibt es schon Neuigkeiten vom BKA?
LM: Nein. Ich würde mich nämlich gerne einen solchen Feuerschlucker zulegen, aber ich möchte mir dabei nicht die „Finger verbrennen“. Den Wiederladerlehrgang habe ich mittlerweile auch schon honter mir, so daß ich ab Mitte Oktober dann mit dem Handlladen beginnen möchte. Über eine kurzes Nachricht bzgl. des BKA-Antrages würde ich mich sehr freuen,
Beste Grüße M. H., Mittwoch, 10. August 2011 12:53
Betreff: Bei Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Möller,
wir telefonierten soeben. Ich habe ein Niederwildrevier 10 Minuten von Wiesbaden
Richtung Frankfurt (direkt am Autobahnkreuz Wiesbaden/A3). Viele Kaninchen,
Gänse, einige Hasen etc. Wenn Sie Zeit haben anlässlich eines BKA-Besuches:
herzlich willkommen. Kann für das Kleinwild eine .22 Hornet (CZ) sowie eine
.17HMR (Sako) ausleihen oder einen Drilling mit .22 Magnum Einstecklauf – was
Sie wollen. Pirsch und Ansitz sind am besten in der Dämmerung. Würde mich
freuen.
Weiterhin viel Erfolg bei der Verwirlichung Ihrer Pläne! Es ist sehr wichtig,
was Sie tun.
LM: Danke für ihr freundliche Anerkennung. Ich bleibe dran!
Waidmannsheil, Hans Stotz, Montag, 10. Oktober 2011 16:14
Heute erfuhr ich vom Bundeskriminalamt, die Untersuchungen zu Wesentlichkeitder Mündungsknalldämpfung werden mit meinen Waffen in meinem Beisein am 19. Janur 2012 in Wiesbaden duchgeführt werden.
Lutz Möller, den 2. November 2012
Lieber Lutz Möller,
vielen herzlichen Dank für diese Info, jetzt wird alles klar, denn eine so lange
Lieferfrist war ich hier nicht gewohnt. Herzliche Genesungswünsche bitte an den
Kollegen.
Jetzt drücke ich noch mal fest alle Daumen für die
Vorstellung des Feuerschluckers im BKA! Mir wird langsam unerträglich, meine
treue Jagdhündin bei diesen eiskalten Nächten nicht mit auf die Kanzel nehmen zu
können. Meine Freunde und ich fiebern mit für ein gutes Gelingen, wobei wir aber
realistisch sind und bei Ablehnung des Feuerschluckers ein Politikum dahinter
vermuten!
Liebe Grüße aus Mainz, J.Thesen, Dienstag, 17. Januar 2012 13:04
Herr Thesen,
das BKA hat die FS7 Untersuchung verschoben, weil die „derzeit mit Ermittlungsaufgeben voll ausgelastet“ sind „die Priorität haben“. Ein neuer Terminsteht noch nicht fest.
Waidmannsheil, Lutz Möller, Dienstag, den 17. Januar 2012
Antrag | Anlage 1 Gebrauchsmusteranmeldung | ohne Anlage 2 (FS7 Zeichnungen) | Anlage 3 BT Drucks. VI 2678 (Abwägungsgebot für Wesentlichkeit) | Anlage 4 Urteil 11 UE 2912 00 | Anlage 5 EG Richtline 10/2003 | Anlage 6 Lärm Arbeitsschutz | Anlage HiDaga98 | Anlage Schalldruck | Anlage Schalldruck xlsx | BKA-Eingangsbestätigung SO11-6164.01-Z-236 vom 4. April 2011
Gönne Dir Munition der Lutz Möller GmbH vom Erfinder selbst.
Du wirst keine bessere finden.